Verbot von Quecksilber-Dampflampen

Seit 13.04.2015 dürfen laut EU Klimaschutzverordnung keine Quecksilberdampflampen (z.B. HQL, HPM-Lampen) mehr in den Verkehr gebracht werden. Diese werden noch sehr häufig für gewerbliche Beleuchtung, vor allem von Inudstriehallen, Produktionsstätten und Straßenbeleuchtung verwendet. Die Richtlinien der EU legen nun konkrete Anforderungen an elektrisch betriebene Proodukte fest – für einen sensiblen Umgang mit Energieressourcen und um die CO2-Emmissionen zu reduzieren.

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